Polytanol

Gefahrensymbole

GHS02
GHS05
GHS06
GHS09

Gefahrenhinweise

EUH029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können.
H300 Lebensgefahr bei Verschlucken.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H330 Lebensgefahr bei Einatmen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

Sicherheitshinweise

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P223 Keinen Kontakt mit Wasser zulassen.
P233 Behälter dicht verschlossen halten.
P260 Staub nicht einatmen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/.../anrufen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P335+P334 Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P370+P378 Bei Brand: ... zum Löschen verwenden.
P402+P404 In einem geschlossenen Behälter an einem trockenen Ort aufbewahren.
P501 Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen
SPe3 Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone zu Oberflächengewässer einhalten (siehe Anwendungseinschränkungen, Pufferzone).
SPe6 Zum Schutz von Vögeln muss das verschüttete Mittel beseitigt werden.
SPe6 Zum Schutz von wild lebenden Säugetieren muss das verschüttete Mittel beseitigt werden.
SPo1 Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen.
SPo2 Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
SPo4 Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

Auflagen und Hinweise

Das Mittel ist schädigend für Algen.
Das Mittel ist schädigend für Fische und Fischnährtiere.
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels, werden Bienen nicht gefährdet.
Das Mittel muss, unzugänglich für Wild, in die Nagetiergänge eingebracht werden
Das Mittel ist für berufliche Anwendungen bestimmt.
Das Produkt muss, unzugänglich für Vögel, Wild und Haustieren, in die Nagetiergänge eingebracht werden
Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
Die Anwendung in Gebieten, welche zur Gewinnung von Grund-, Quell- und Mineralwasser dienen, ist verboten.