Gefahrensymbole | |
| GHS02 | ![]() |
| GHS05 | ![]() |
| GHS06 | ![]() |
| GHS09 | ![]() |
Gefahrenhinweise | |
| EUH029 | Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. |
| EUH032 | Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. |
| EUH401 | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
| H260 | In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. |
| H300 | Lebensgefahr bei Verschlucken. |
| H315 | Verursacht Hautreizungen. |
| H319 | Verursacht schwere Augenreizung. |
| H330 | Lebensgefahr bei Einatmen. |
| H400 | Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Sicherheitshinweise | |
| P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
| P223 | Keinen Kontakt mit Wasser zulassen. |
| P233 | Behälter dicht verschlossen halten. |
| P260 | Staub nicht einatmen. |
| P270 | Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. |
| P273 | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. |
| P280 | Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. |
| P301+P310 | BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/.../anrufen. |
| P305+P351+P338 | BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. |
| P335+P334 | Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen. |
| P337+P313 | Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
| P362+P364 | Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. |
| P370+P378 | Bei Brand: ... zum Löschen verwenden. |
| P402+P404 | In einem geschlossenen Behälter an einem trockenen Ort aufbewahren. |
| P501 | Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen |
| SPe3 | Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone zu Oberflächengewässer einhalten (siehe Anwendungseinschränkungen, Pufferzone). |
| SPe6 | Zum Schutz von Vögeln muss das verschüttete Mittel beseitigt werden. |
| SPe6 | Zum Schutz von wild lebenden Säugetieren muss das verschüttete Mittel beseitigt werden. |
| SPo1 | Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen. |
| SPo2 | Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden. |
| SPo4 | Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden. |
| SP1 | Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) |
Auflagen und Hinweise | |
| Das Mittel ist schädigend für Algen. | |
| Das Mittel ist schädigend für Fische und Fischnährtiere. | |
| Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels, werden Bienen nicht gefährdet. | |
| Das Mittel muss, unzugänglich für Wild, in die Nagetiergänge eingebracht werden | |
| Das Mittel ist für berufliche Anwendungen bestimmt. | |
| Das Produkt muss, unzugänglich für Vögel, Wild und Haustieren, in die Nagetiergänge eingebracht werden | |
| Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild. | |
| Die Anwendung in Gebieten, welche zur Gewinnung von Grund-, Quell- und Mineralwasser dienen, ist verboten. | |