Gefahrensymbole | |
| GHS09 | ![]() |
Signalwort | |
| Warnung | |
Gefahrenhinweise | |
| EUH208 | Enthält einen sensibilisierenden Stoff. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
| EUH210 | Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. |
| EUH401 | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
| H410 | Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. |
Sicherheitshinweise | |
| P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
| P270 | Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. |
| P273 | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. |
| P280 | Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. |
| P391 | Verschüttete Mengen aufnehmen. |
| P501 | Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen |
| SPE3 | Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone zu Oberflächengewässer einhalten (siehe Anwendungseinschränkungen, Pufferzone). |
| SPE8 | Bienengefährlich. Zum Schutz von Bienen und anderen bestäubenden Insekten nicht auf blühende Kulturen aufbringen |
| SPE8 | Bienengefährlich. Nicht an Stellen anwenden, an denen Bienen aktiv auf Futtersuche sind. |
| SPE8 | Bienengefährlich. Unkräuter müssen vor dem Blühen entfernt werden. |
| SP1 | Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) |
Auflagen und Hinweise | |
| Enthält 1,2 -Benzisothiazol-3-one. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. | |
| Das Mittel ist bienengefährlich. Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter | |
| Das Mittel kann im biologischen Landbau angewendet werden, gemäss den Vorgaben der EU- Verordnung 889/2008. | |
| Das Mittel ist für berufliche Anwendungen bestimmt | |