Gefahrensymbole | |
| GHS07 | ![]() |
| GHS09 | ![]() |
Signalwort | |
| Warnung | |
Gefahrenhinweise | |
| EUH208 | Enthält einen sensibilisierenden Stoff. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
| EUH401 | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
| H302 | Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
| H319 | Verursacht schwere Augenreizung. |
| H332 | Gesundheitsschädlich bei Einatmen. |
| H410 | Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. |
Sicherheitshinweise | |
| P261 | Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. |
| P270 | Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. |
| P280 | Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. |
| P301+P312 | BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/.../ anrufen. |
| P305+P351+P338 | BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. |
| P501 | Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen |
| SPe3 | Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone zu Oberflächengewässer einhalten (siehe Anwendungseinschränkungen, Pufferzone). |
| SP1 | Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) |
Auflagen und Hinweise | |
| Enthält 5-chloro-2-methyl-2H-isothiazolon-3-one und 2-methyl-2H-isothiazolon-3-one. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. | |
| Nur Verwendungen, bei denen die Gesamtausbringung maximal 28 kg Kupfer je Hektar während eines Zeitraums von 7 Jahren beträgt, sind zulässig. | |
| Das Mittel kann im biologischen Landbau angewendet werden, gemäss den Vorgaben der EU- Verordnung 889/2008. | |
| Das Mittel ist für berufliche Anwendungen bestimmt. | |