Gefahrensymbole | |
| GHS07 | ![]() |
| GHS08 | ![]() |
| GHS09 | ![]() |
Signalwort | |
| Warnung | |
Gefahrenhinweise | |
| EUH401 | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
| H317 | Kann allergische Hautreaktionen verursachen. |
| H361d | Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. |
| H410 | Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. |
Sicherheitshinweise | |
| P261 | Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. |
| P263 | Kontakt während der Schwangerschaft/und der Stillzeit vermeiden. |
| P280 | Schutzhandschuhe tragen. |
| P280 | Schutzkleidung tragen. |
| P280 | Gesichtsschutz tragen. |
| P302+P352 | BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/.../waschen. |
| P308+P311 | BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/.../anrufen. |
| P391 | Verschüttete Mengen aufnehmen. |
| SPe3 | Zum Schutz von Gewässerorganismen darf behandeltes Saatgut in einer Pufferzone von mindestens 1 m zu Oberflächengewässer nicht gesät werden |
| SPe5 | Zum Schutz von Vögeln muss das Saatgut vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das Saatgut auch am Ende der Pflanz- bzw. Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet wird. |
| SPe5 | Zum Schutz von wild lebenden Säugetieren muss das Saatgut vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das Saatgut auch am Ende der Pflanz- bzw. Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet wird. |
| SPe6 | Zum Schutz von Vögeln muss das versehentlich verbreites Saatgut beseitigt werden. |
| SPe6 | Zum Schutz von wild lebenden Säugetieren muss das versehentlich verbreites Saatgut beseitigt werden. |
| SP1 | Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) |
Auflagen und Hinweise | |
| H361d; Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. | |
| Das Mittel ist für berufliche Anwendungen bestimmt. | |