Gefahrensymbole | |
| N | Umweltgefährlich |
| Xn | Gesundheitsschädlich |
Gefahrenhinweise | |
| R38 | Reizt die Haut. |
| R51/53 | Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. |
| R65 | Gesundheitsschädlich : Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen |
Sicherheitshinweise | |
| SP1 | Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) |
| S13 | Von Nahrungsmitteln und Getränken sowie Futtermitteln getrennt aufzubewahren. |
| S2 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
| S35 | Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. |
| S36/37 | Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. |
| S57 | Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden |
| S62 | Bei Verschlucken kein erbrechen herbeiführen. Sofort ärtzlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen |
Auflagen und Hinweise | |
| Das Mittel ist schädigend für Algen. | |
| Das Mittel ist schädigend für Fische und Fischnährtiere. | |
| Das Mittel ist schädigend für Wasserorganismen. | |
| Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels, werden Bienen nicht gefährdet. | |
| Das Mittel kann im biologischen Landbau angewendet werden, gemäss den Vorgaben der EU- Verordnung 889/2008. | |
| Das Mittel ist für berufliche Anwendungen bestimmt | |